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Ferienwohnung Zweifall: Mietvertrag - FeWoZweifall

Ferienwohnung Zweifall
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Mietvertrag
zwischen Ulrike Leus-Schuricht und Wolfgang Leus, Tannenbergstraße 36, 52224 Stolberg, Germany (fewo@leus-schuricht.de / 0049.2402.978080 / +49.171.4584700) und dem Gast

  • Mietgegenstand  ist die Ferienwohnung Zweifall, in 52224 Stolberg, Tannenbergstraße 36  für die Dauer des Aufenthalts. Der Mietpreis, die Stornierungs- und die  Zahlungsbedingen entsprechen der Buchung. Eine Kaution ist nicht  vereinbart.
  • Der Gast hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln.  Schuldhaft  verursachte Schäden sind vom Gast zu ersetzen. Dem Gast wird empfohlen  die FeWo zu Beginn auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu  überprüfen und Beanstandungen zeitnah anzuzeigen. Während des  Aufenthalts auftretende Schäden sind ebenfalls zeitnah zu melden.
  • Rauchen und Haustiere sind in der Ferienwohnung nicht erlaubt.
  • Sofern  der Gast seinen Zahlungspflichten nicht fristgemäß nachkommt, kann der  Vermieter unbeschadet gesetzlicher Kündigungsrechte das  Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern er den  Mieter zuvor zumindest einmalig mit einer Frist von 7 Tagen gemahnt hat.  Die Kündigung bedarf der Schrift- oder Textform.
  • Mündliche  Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses  Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung  dieser Schriftformklausel. Es findet deutsches materielles Recht  Anwendung, sofern nicht zwingende Vorschriften die Geltung eines anderen  Rechts vorschreiben.
  • Sind  einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar  oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so  bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit  unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren  Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,  deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die  die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren  Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten  entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.
  • Der Mietvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen, bzw. durch die Buchung zustand.
Ihre Gastgeber
Ulrike Leus-Schuricht
Wolfgang Leus
Ferienwohnung Zweifall
Tannenbergstraße 36
D 52224 Stolberg (Rhld)
Fon +49.2402.978080
Mobil+49.171.4584700
E-Mail fewo@leus-schuricht.de
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